Wenn bald die ersten Frühlingsblumen auf dem Golfplatz auftauchen, ist das Ende der Winterzeit für Bienenvölker auch nicht mehr lange hin. Eine Biene auf dem eigenen Ball lernte zuletzt US-Profi Max Homa bei den Farmers Insurance Open kennen. Anstatt auf dem neunten Grün in Torrey Pines seinen Ball zu markieren und das Insekt zu verscheuchen, versuchte der 32-Jährige das Insekt direkt auf dem am Boden liegenden Ball liebevoll mit Fingerbewegungen zu vertreiben.
Dabei hätte der Kalifornier auch die Möglichkeit gehabt, seinen Ball zu markieren sowie aufzuheben und somit das gemäß Regel 15.1 zum "losen hinderlichen Naturstoff" gehörende Insekt zu entfernen. Ebenso wie bei den Regelungen zum Entfernen loser hinderlicher Naturstoffe gibt es auch bei der Reinigung eines aufgenommenen Balls entsprechende Regeln (14.1c).
Another type of stinger on the course today for @MaxHoma23 ?? pic.twitter.com/xiB26vDJXN
— PGA TOUR (@PGATOUR) January 26, 2023
Vier Reinigungsregeln
Ein verschmutzter Ball darf - so wie im Falle Homas - auf dem Grün gereinigt werden. Darüber hinaus gibt es drei weitere Situationen, in denen der Ball von Schmutz befreit werden darf. Zum einen zwischen den Bahnen vor einem Abschlag an der Tee Box, wo meist spezielle Ballreinigungs-Geräte für diesen Zweck installiert sind. Oder aber vor dem Droppen.
Und schließlich darf auch dann eine Reinigung vorgenommen werden, wenn der Ball in den Boden eingebettet ist, sofern hier eine straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden kann (gemäß Regel 16.3).
Keine Reinigung erlaubt
Seit der Regeländerung 2019 gilt diese straflose Erleichterung für einen eingebetteten Ball für das komplette Gelände, also in allen Platzbereichen außer dem Abschlag, Bunker, Penalty Area und dem Grün (auf dem Grün wird das Balleinschlagsloch ausgebessert und der Ball dorthin zurückgelegt). Zuvor war dementsprechend eine Reinigung nur auf einer kurz gemähten Fläche (Fairway, Vorgrün, Grün) und nicht im Rough oder Semi-Rough erlaubt gewesen.
Nicht gereinigt werden darf der Ball hingegen gemäß 14.1c dann, wenn er wegen einer Beeinträchtigung des Spiels oder zur Prüfung auf Kerben und Sprünge im Ball oder zur Kontrolle einer zulässigen Erleichterung aufgenommen wurde. Bei einer Aufnahme zur Identifizierung des Balles ist eine Reinigung nur soweit gestattet, bis eine Identifizierung möglich ist. Ein unerlaubtes Reinigen verursacht einen Strafschlag.
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