Seit dem 1. Dezember gelten in Bayern neue Corona-Schutzmaßnahmen und dieses Mal sind auch wieder die Golfer davon betroffen. Denn laut der "Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" bleiben neben Indoor-Sportstätten auch Outdooranlagen geschlossen. Hierbei greift die Sonderrolle einer Individualsportart nicht mehr, weswegen auch die Runde allein, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand nicht erlaubt ist.
Kurzum: Golfen in Bayern ist vom 1. bis zum 20. Dezember nicht gestattet. Ausgenommen von diesem Verbot sind Profisportler sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes. Die Spielerinnen der ersten und zweiten Liga dürfen demnach weiterhin auf den Platz. Golfunterricht bleibt dagegen untersagt.
Der Bayerische Golf-Verband nimmt dazu wiefolgt Stellung: "Ohne Vorankündigung hat die Bayerische Staatsregierung nun auch den Individualsport auf Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Die 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 untersagt sowohl den Betrieb als auch die Nutzung der Golfanlagen durch den Golfer selbst . Es gab hier einige Widersprüche zwischen Gesundheits- und Innenministerium, sodass es lange nicht klar war, ob Golfanlagen nun auch betroffen sind."
Aus dem BGV heißt es, man habe für diese Entscheidung keinerlei Verständnis. Und weiter: "Aus den Erfahrungen des 1. Lockdowns ist der BGV bereits im Austausch mit weiteren Sportfachverbänden, um gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen. Durch die veränderte Rechtslage im Vergleich zum 1. Lockdown ist eine konzertierte Aktion notwendig und der BGV unternimmt alle ihm möglichen Maßnahmen."
Damit geht das turbulente Golfjahr 2020 für die Bayern frühzeitig in die Weihnachtspause. Jedoch sind vermutlich nicht ganz so viele Golfer von dem Verbot betroffen wie noch vor wenigen Monaten. Immerhin hält der Winter so langsam Einzug im Süden Deutschlands und so mancher Platz ist bereits unter einer weißen Schneedecke verschwunden.