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Travel

Reisebestimmungen gelockert

In einige Länder ist derzeit eine unkomplizierte Ein- und Ausreise möglich. Eine Übersicht mit Tipps zur Planung.

03. Juni 2021

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Wer nach der langen Lockdown-Periode wieder Golfrunden im Rahmen eines Urlaubs oder Tagesausflugs im benachbarten Ausland genießen möchte, kann eine derartige Reise in vereinzelte Ländern aktuell wieder relativ unkompliziert antreten. Insbesondere gilt das bei der Anreise mit dem eigenen PKW, die bei der folgenden Übersicht im Vordergrund steht. /""

Dennoch müssen je nach Destination unterschiedliche Reisebestimmungen beachtet werden, im Besonderen was die Ein- und Durchreise sowie die Rückkehr nach Deutschland anbelangt.

Österreich (Inzidenz: mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner = Risikogebiet; Stand: 2. Juni 2021): 

Mit Ausnahme der faktischen Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal gilt Österreich zwar noch offiziell als Risikogebiet, dennoch sind Ein- und Durchreisen relativ unkompliziert möglich. Ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis (nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden) ist ebenso eine Voraussetzung für eine Einreise wie eine elektronische Registrierung vorab (Infos dazu hier). Alternativ zu einem Testnachweis kann ein Nachweis der Erstimpfung (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis) bzw. einer durchgemachten Infektion in den vergangenen sechs Monaten eingereicht werden. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.

Schweiz (Risikogebiet):

Nachdem Deutschland nicht auf der sogenannten BAG-Liste der Risikoländer steht, ist eine Einreise aus der Bundesrepublik mit dem PKW laut den derzeit geltenden Einreisebestimmungen quasi uneingeschränkt und ohne größere Wartezeiten an der Grenze möglich. Insbesondere bei Tagesreisen kann ohne Einschränkungen in die Schweiz und zurück gereist werden (Ausnahme: Urlauber aus Sachsen und Thüringen). Bei Übernachtungen in der Schweiz gilt für die Rückreise nach Deutschland eine Test- aber keine Quarantäne-Pflicht. Ein Einreiseformular für die Schweiz muss nicht ausgefüllt werden, wenn mit dem eigenen PKW angereist wird. 

Italien (Risikogebiet):

Die Reise nach Italien ist aus EU-Ländern problemlos möglich, auch der Transit durch Österreich. Für die unterschielichen Regionen gelten je nach Inzidenz unterschiedliche Bestimmungen, die man in einer Übersicht hier einsehen kann. 

Speziell die in Südtirol gültigen Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen einen sicheren Aufenthalt für Gäste. Eine Quarantänepflicht bei der Einreise besteht nicht mehr, lediglich ein nicht älter als 48 Stunden vorgewiesener negativer Corona-Test (PCR oder Antigen) ist vonnöten. Bei Übernachtungen gilt für die Rückreise nach Deutschland prinzipiell eine Testpflicht und keine Quarantäne. 

Rückreise nach Deutschland:

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Von dieser Anmeldepflicht sind insbesondere Personen ausgenommen, die ohne Zwischenaufenthalt lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind, nur durch Deutschland durchreisen oder im Rahmen des Grenzverkehrs (weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet oder Einreise nach Deutschland nur für bis zu 24 Stunden). Für vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis 6 Jahren fallen damit Vorgaben zu Quarantäne und Test-Erfordernissen weg.

Die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen für Rückkehrer aus Risikogebieten kann jedoch "Bundeseinheitlich in alle Bundesländern" sofort beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik gemeldet wird. 

  • Weitere Infos zur Einreise nach Deutschland hier.

Tipps zur Reiseplanung:

Wer in andere Länder reisen möchte, kann sich beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland unter dem Link www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise sein jeweilges Reiseland gezielt in einer Eingabemaske suchen.

Robert M. Frank

Robert M. Frank
Leitender Redakteur

Nach abgeschlossenem Sportwissenschaft-Studium an der TU München ab 2008 als freier Autor/Reporter/Sportjournalist für Online-Portale, Tageszeitungen, Zeitschriften und Agenturen tätig. Der gebürtige Münchner, Jahrgang 1981, stieß 2018 zum Redaktionsteam hinzu und ist seit 2022 Leitender Redakteur bei myGOLF.de. Golferische Heimat: Gut Rieden in Starnberg

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