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Regel 4.3

Erlaubte Ausrüstung

Bei der Verwendung unerlaubter Ausrüstung auf einer Golfrunde drohen Strafen bis hin zu einer Disqualifikation.

18. Mai 2022

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Die Liste der zugelassenen Ausrüstung für eine Golfrunde ist in den offiziellen Golfregeln der R&A ellenlang und im Detail ausgeführt. Offenbar so ausführlich, dass auch mal der eine oder andere Golfprofi über unzulässige Ausrüstung drüberstolpert. Jüngstes Beispiel dazu war Alex Cejka, der bei der Regions Tradition 2022 aufgrund der Verwendung einer unerlaubten Ausrüstung gemäß einer lokalen Regel disqualifiziert wurde.

Abgesehen von den speziellen und tiefergreifenden Ausrüstungsregeln der R&A sowie von lokalen Regeln, die je nach Platz oder Turnier variieren und die offiziellen Golfregeln der R&A wie im Falle von Cejkas Disqualifikation schon einmal explizit verändern können, müssen sich Golfer hinsichtlich der Ausrüstung prinzipiell an die Regel 4.3 halten. Demnach ist eine Ausrüstung erlaubt, die ein Golfspiel unterstützt aber dem jeweiligen Spieler keinen entscheidenden Vorteil verschafft. Bei Verstößen gegen die Regel 4.3 wird zunächst eine allgemeine Strafe erteilt (Verlust des Lochs im Lochspiel oder zwei Strafschläge im Zählspiel), bei wiederholtem Verstoß eine Disqualifikation.

Entfernung, Wetter und WInd

Abseits dieser allgemeingültigen Beschreibung führen die Regeln auch ganz konkrete Beispiele auf. Demnach ist das Abrufen von Informationen über Entfernung oder Richtung zum Beispiel mit einem Entfernungsmessgerät ("Laser") oder Kompass prinzipiell erlaubt, sofern eben nicht lokale Regeln dies anders vorschreiben. Nicht gestattet ist hingegen die Messung von Höhenunterschieden oder die Interpretation von Entfernungs- oder Richtungsinformationen mittels eines technischen Gerätes, das eine empfohlene Spiellinie oder Schlägerauswahl basierend auf der Position des Balles des Spielers ausgibt.

Das Abrufen von Wetterprognosen und die Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit am Kurs ist gestattet. Die Messung der tatsächlichen Windgeschwindigkeit auf dem Kurs oder die Verwendung eines künstlichen Objekts, um andere windbezogene Informationen zu erhalten (z.B. die Benutzung von Pulver zur Beurteilung der Windrichtung), sind hingegen verboten.

golf yardage book (photo by graphicgeoff / Shutterstock.com)

Keine Musik oder Videos zum Spiel

Vor einer Runde können Spielinformationen aus früheren Runden, Schwungtipps oder Schlägerempfehlungen ebenso eingeholt werden wie Aufzeichnungen zu Schlagdistanzen oder Spielstatistiken. Hilfsmittel zum Grünlesen, sprich Yardage Books (Birdie Books), sind prinzipiell zugelassen, wenn sie nicht wie bei Cejka durch eine lokale Regel explizit verboten werden. Clubempfehlungen basierend auf aktuellen Rundendistanzen sind ebenso wenig zugelassen wie die Verwendung aller physiologischen Informationen, die während der Runde aufgezeichnet wurden.

Während das Hören von Musik oder das Betrachten von Videos des eigenen Spieles oder des Mitspielers nicht gestattet sind, dürfen Nachrichten auf einer Runde gelesen werden. Bei der Wahl des Griffes sind den Ausrüstungsregeln entsprechende Handschuhe ebenso erlaubt wie Harz, Pulver, ein Handtuch oder Taschentücher, die um den Schläger gewickelt sind. Als erlaubte Trainings- und Schwunghilfen werden konkret Ausrichtungsstangen, Gummischläuche oder Rohre genannt, die ausschließlich für das Aufwärmen und nicht bei der Vorbereitung oder Ausführung eines (Probe-)Schlages zugelassen sind.

photo by Motortion Films / Shutterstock.com

Ausnahmen bei medizinischen Gründen

Ein Spieler, der sich nicht sicher ist, ob er ein Ausrüstungsgegenstand auf eine bestimmte Weise verwenden darf, sollte das Komitee des jeweiligen Wettbewerbes oder Kurses um eine Entscheidung bitten.

Regel 4.3b formuliert zudem Ausnahmen, bei denen Spieler aus medizinischen Gründen auf gewisse Ausrüstungsgegenstände zurückgreifen dürfen, sofern diese Tatsache dem zu entscheidenden Komitee nachgewiesen wird und dadurch auch kein Vorteil gegenüber anderen Spielern entsteht. Die Verwendung von Tapes (z.B. bei Verletzungen) ist prinzipiell gestattet, sofern diese beim Schlagen keine Vorteile verschaffen.

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Robert M. Frank

Robert M. Frank
Leitender Redakteur

Nach abgeschlossenem Sportwissenschaft-Studium an der TU München ab 2008 als freier Autor/Reporter/Sportjournalist für Online-Portale, Tageszeitungen, Zeitschriften und Agenturen tätig. Der gebürtige Münchner, Jahrgang 1981, stieß 2018 zum Redaktionsteam hinzu und ist seit 2022 Leitender Redakteur bei myGOLF.de. Golferische Heimat: Gut Rieden in Starnberg

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