Bei einem sich bewegenden Ball, der eine Person, ein Tier oder ein Objekt trifft, ist die Spielfortsetzung je nach Kursbereich anders geregelt als bei absichtlich abgelenkten Bällen.
Absichtliche Bewegungen oder das Anheben eines Golfballes sind anders zu bewerten als äußerliche Natureinflüsse, die einen Ball ins Rollen geraten lassen.
Bei der Ballsuche müssen Zeitlimits, Pflichten zur Ballidentifizierung und räumliche Begrenzungen sowie Regeln zur Spielfortsetzung eingehalten werden.